Einspruch Verfahren Einzug K53

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit der Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreis vom 25.03.2021 ist das Verfahren, das Teilstück der K53 einzuziehen und somit den Weg für den Rückbau bzw. die Stilllegung des Teilstückes freizumachen, eröffnet. Hiermit möchte ich meinen Einspruch im Verfahren einlegen.

Als Ortsvorsteher habe ich bereits in verschiedenen Stellungnahmen und Anträgen auf die Wichtigkeit des Erhalts der bestehenden Infrastruktur im Bereich des geänderten Tagebauvorfeldes hingewiesen. So haben sich die im Verfahren beschriebenen Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Gerade mit der Verkleinerung der Tagebaufläche kommt dieser Straße für die Folgenutzung des Tagebauvorfeldes wieder eine zentrale Bedeutung zu.

In diesem Bereich soll der für unsere Region so wichtige Strukturwandel umgesetzt werden. Somit ist auch eine verkehrliche Anbindung dieses Bereichs äußerst wichtig. Sei es als Folgenutzung im Bereich der Naherholung, Anbindung des Sees, als Wirtschaftsraum oder als Verknüpfung zum bereits in Planung befindlichen interkommunalen Gewerbegebiet. Nicht weniger wichtig ist die Anbindung an unsere Kreisstadt Bergheim mit ihrer gesamten Infrastruktur, wie z. B. dem Krankenhaus. Der dauerhaft bestehende Pendlerverkehr, die Landwirtschaft, die Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten und vieles mehr wären vom Wegfall stark betroffen. Für Radfahrer gibt es erst in Geilrath wieder eine alternative Möglichkeit zu queren und in diesen Bereich zu fahren. Es stellt ebenfalls einen Widerspruch zwischen Erhalt der Region und der weiteren Verkehrsanbindung dar. So bleibt die K4 erhalten, diese würde den Anschluss an weiterführende Anbindungen in der Region durch den Einzug verlieren.

Die aktuellen Planungen lassen noch keinen finalen Schluss auf die endgültige Größe und Form des Tagebaus zu. Der vorliegende Grobentwurf sieht eine Inanspruchnahme der K53 nur auf wenigen Metern vor. Aus meiner Sicht wäre eine Vermeidung der Inanspruchnahme leicht in die Planungen mit aufzunehmen. Es handelt sich um eine Strecke von ca. 1000m und eine Fläche von ca. 35 ha. In meinen Augen ist dies mit Blick auf die Massengewinnung für den weiteren Betrieb des Tagebaus keine ausschlaggebende Menge. Besonders mit Blick auf die Tatsache, dass im weiteren Verlauf südlich der alten A4 keine Abgrabungen jenseits der K53 durchgeführt werden. Hier bleiben Infrastruktur und Kartbahn erhalten.

Es sollte zum aktuellen Planungstand mit überwiegend unklaren Verhältnissen unbedingt vermieden werden, mit einem vorzeitigen Einzug der Straße unwiderrufliche Fakten zu schaffen.

Die weiteren Planungsverfahren starten jetzt erst nach Beschluss der Leitscheidung. Der Einzug steht auch hier im Wiederspruch zu dieser Entscheidung. So heißt es darin, dass die Stärken der Region „Raum und Infrastruktur“ Zukunftsfelder darstellen, die Tagebaufolgelandschaft soll wieder mit dem umgebenden Raum verbunden werden.
Also warum erst die Verbindung kappen?

Ebenso heißt es darin „die Bergbautreibende RWE Power AG muss zur Umsetzung dieser Leitentscheidung beitragen und ihrer Verantwortung in der Region nachkommen“. Themen wie Ressourcenschutz und Erhalt bzw. Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen werden explizit darin als Ziele hervorgehoben. Auch die Bedürfnisse der Menschen innerhalb der Region werden klar in den Fokus gestellt. Waldgebiete und deren Vernetzung wird eine zentrale Bedeutung eingeräumt, besonders im Bereich zwischen Steinheide und Erbwald, hier könnte der Erhalt der Fläche einen großen Vorteil bieten.

Aus den genannten Gründen kann in meinen Augen dem Einzug der K53 nicht zugestimmt werden. Ich möchte Sie bitten diese Punkte im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Frambach

21.04.2021

vorheriger Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zum Thema vom 19.02.2021

Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreis über Eröffnung des Verfahren