Antrag auf Einzug K53 (Rückbau / Stilllegung K53)

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Vorlage für den Verkehrsausschuss am 03.03.2021 sieht vor, das Teilstück der K53 einzuziehen und somit den Weg für den Rückbau bzw. die Stilllegung des Teilstückes freizumachen.

Als Ortsvorsteher habe ich bereits in verschiedenen Stellungnahmen und Anträgen auf die Wichtigkeit des Erhalts der bestehenden Infrastruktur im Bereich des geänderten Tagebauvorfeldes hingewiesen.

So haben sich die in der Vorlage beschriebenen Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Gerade mit der Verkleinerung der Tagebaufläche kommt dieser Straße für die Folgenutzung des Tagebauvorfeldes wieder eine zentrale Bedeutung zu. In diesem Bereich soll der für unsere Region so wichtige Strukturwandel umgesetzt werden. Somit ist auch eine verkehrliche Anbindung dieses Bereichs äußerst wichtig. Sei es als Folgenutzung im Bereich der Naherholung, Anbindung des Sees, als Wirtschaftsraum oder als Verknüpfung zum bereits in Planung befindlichen interkommunalen Gewerbegebietes.

Die aktuellen Planungen lassen noch keinen finalen Schluss auf die endgültige Größe und Form des Tagebaus zu. Der vorliegende Grobentwurf sieht eine Inanspruchnahme der K53 nur auf wenigen Metern vor. Aus meiner Sicht wäre eine Vermeidung der Inanspruchnahme leicht in die Planungen mit aufzunehmen. Es sollte zum aktuellen Planungstand mit überwiegend unklaren Verhältnissen unbedingt vermieden werden, mit einem vorzeitigen Einzug der Straße unwiderrufliche Fakten zu schaffen.

Auch für die in der Vorlage erwähnte Anbindung der Kartbahn würde sich ein gravierender Nachteil ergeben. So müssten die Nutzer aus Richtung Elsdorf kommend einen Umweg von 10km fahren. Dies betrifft natürlich nicht nur die Nutzer der Kartbahn, dieser Umweg käme in der gesamten Zeit der Folgenutzung dieser Region zum Tragen.

Auch stellt die K53 in meinen Augen nach wie vor einen wichtigen Baustein der zwischenörtlichen Verkehrsbedeutung dar. Diese Bedeutung würde nur durch einen verfrüht und aktuell nicht notwendigen Einzug und teilweisen Rückbau eingeschränkt.

Die Vorlage stellt teilweise selbst den Widerspruch zwischen Erhalt der Region und weiteren Verkehrsanbindung fest. So wird der Erhalt der K4 beschrieben, diese würde ebenfalls den Anschluss an weiterführende Anbindungen in der Region durch den Einzug verlieren.

Ich möchte Sie somit bitten, den Einzug der Straße am 03.03.21 nicht im Ausschuss zu beschließen, mein Schreiben der Vorlage anzufügen und den Fraktionen des Kreistages zur Kenntnis zur Verfügung zu stellen.

Für Ihre Unterstützung möchte ich mich bereits jetzt bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Frambach
19.02.2021

Antwort des Rhein-Erft-Kreis vom 01.03.2021