Neubau des Vereinsheimes inkl. Sportplatz in Buir, Mittelbereitstellung und Zeitplan

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
leider konnte der avisierte Zeitplan für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz, sowie die Errichtung des Vereinsheim noch nicht realisiert werden.
Aus diesem Grund beantrage ich sicherzustellen, dass die notwendigen und beschlossenen Mittel auch in diesem Haushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen, sowie die Vorstellung des beschlossenen Projektes im Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur am 24.03.2026. Auch soll im Rahmen der Vorstellung eine verbindliche Zeitschiende seitens der Verwaltung vorgelegt werden.
Bereits in der Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 05.04.2022 wurde der Bau und die Finanzierung eines Kunstrasenplatzes mit Kleinspielfeld sowie ein Ersatzneubau für das Vereinsheim einstimmig beschlossen.
Aus verschiedenen verständlichen Gründen kam es leider zu Verzögerungen. Allerdings wird dadurch der Handlungsdruck immer größer. Der Zustand der Anlagen hat sich zwischenzeitlich nicht verbessert, ganz im Gegenteil.
Auch ist durch die fehlende Umwandlung nach wie vor die Entwicklung des Ortsteils blockiert. Der freiwerdende Rasenplatz soll samt den umliegenden Flächen final in ein Baugebiet umgewandelt werden. Vor diesem Hintergrund wurde dem Projekt „Sportanlage Buir“ wegen der gleichzeitigen Auswirkungen auf städtebauliche Ziele, der Wohnraumbereitstellung im Stadtteil Buir, bereits eine besondere Bedeutung zugesprochen.
Ziel der Beschlüsse war es, das Projekt in Buir möglichst schnell umzusetzen mit dem Ziel, das dringend benötigte Baugebiet Blatzheimer Weg mit der Bereitstellung ausreichenden Wohnraumes für Buirer Familien realisieren zu können.
Buir hat sich in den letzten Jahren sukzessiv auf das Wohngebiet vorbereitet. Verglichen mit anderen Ortsteilen haben wir ausreichend freie Kapazitäten innerhalb der vorhandenen Infrastruktur (KiTa und Grundschule) und können somit ohne Folgeinvestitionen mit diesem Vorhaben fortfahren. Zusätzlich ist dem Schulentwicklungsplan zu entnehmen, dass eine gemäßigte Entwicklung zur Sicherung einer 2-zügigen Grundschule mittelfristig notwendig ist. Um dies sicherzustellen muss jetzt gehandelt werden. Es kommt bereits jetzt dazu, dass Jahrgänge nur einzügig in der Grundschule sind.
Auch die Fortschreibung der Zahlen in der KiTa-Bedarfsprognose belegen den notwendigen Handlungsbedarf. Aus den Vorlagen und Zahlen ist zu entnehmen, dass bis 2031 gegengesteuert werden muss. Somit ergibt sich ein notwendiger Zeitplan und akuter Handlungsbedarf ganz von selbst.
Parallel zu den Planungen und der Umsetzung für die Sportanlage inkl. Vereinsheim, muss ebenfalls der Plan für das anschließend folgende Baugebiet auf dem aktuellen Stand gehalten werden, so dass im Anschluss hier keine Zeit für weitere Planungsverfahren verloren geht. Die Abläufe und Planungen müssen dringend auf einander abgestimmt und koordiniert weitergeführt werden, um nach abgeschlossener Umsiedlung des Fußballvereins unverzüglich mit dem Baugebiet fortfahren bzw. der Bebauung des Gebietes beginnen zu können.
Ich bitte um Unterstützung meines Antrages und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Frambach
03.03.2026