Grundsteuerreform – 2022 ist Datenlieferjahr!
Das Grundsteuerreformgesetz, mit dem die von der Stadt erhobene Grundsteuer auf eine aktuelle, verfassungskonforme Grundlage umgestellt werden soll, wirft seine Schatten voraus: Mit dem Grundsteuerbescheid wurden alle Personen mit Grundeigentum darauf hingewiesen, dass sie im 2. Quartal des Jahres verschiedene Daten an die Finanzbehörde melden müssen.
Hintergrund ist, dass der bisherige Einheitswert, der den Bezugsrahmen für die jetzige Grundsteuer bildet, zum 1.1.2025 von dem neuen Grundsteuerwert abgelöst wird. Wie bisher wird dann aus diesem Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde die Grundsteuer berechnet. Damit der Grundsteuerwert für die ab 1.1.2025 neu zu berechnende Grundsteuer festgesetzt werden kann, müssen wir Bürgerinnen und Bürger zunächst verschiedene Daten an die Finanzbehörde liefern. Für Wohngrundstücke sind dies voraussichtlich: Lage des Grundstücks (Adresse oder Katasterbezeichnung), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung), Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes.
Für landwirtschaftliche Flächen muss die Ertragsmesszahl EMZ geliefert werden. Um diese Daten an das Finanzamt zu übermitteln, müssen alle Betroffenen eine „Feststellungserklärung“ abgeben.
Voraussichtlich Ende März 2022 wird bekannt gemacht, wie das Ganze abläuft. Hierbei soll es auch Hinweise dazu geben, wo die einzelnen Daten zu finden sind. Fest steht, dass die Erklärung über das „ELSTER“-Portal der Finanzverwaltung elektronisch erfolgen muss. Ab 1. Juli kann die Erklärung dort eingereicht werden, Abgabefrist ist nach derzeitigem Stand der 31. Oktober 2022.
Was kann ich heute schon tun? Sinnvoll ist sicherlich, sich bereits jetzt bei ELSTER zu registrieren, falls man dort nicht ohnehin schon einen Zugang hat. Wer jetzt schon die Kataster-Grundstücksdaten kontrollieren möchte, kann dies über den freien Zugang des Geoportal Rhein-Erft tun und ab spätestens Ende März sind die neuen Bodenrichtwerte für den Stichtag 1.1.22 verfügbar (www.boris.nrw.de).
Möglicherweise wird es auch ein Portal geben, in dem verschiedene Daten zusammen verfügbar gemacht werden, so dass nicht verschiedene Internetseiten aufgerufen werden müssen. Hier gilt es aber abzuwarten und die für Ende März angekündigte Bekanntmachung der Finanzbehörde aufmerksam zu lesen. Wichtig ist sicherlich, dass diejenigen, die wenig oder keine Erfahrung mit dem Internet oder gar Computern haben, Unterstützung und Hilfe finden.
Wie sich dann die Grundsteuer der einzelnen Immobilien zum 1.1.2025 verändert, ob wir mehr oder weniger zahlen müssen, erfahren wir wohl erst mit dem Grundsteuerbescheid 2025.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen, Finanzverwaltung NRW