{"id":2203,"date":"2025-01-26T12:51:27","date_gmt":"2025-01-26T12:51:27","guid":{"rendered":"https:\/\/cdu-buir.de\/?p=2203"},"modified":"2025-01-26T12:51:27","modified_gmt":"2025-01-26T12:51:27","slug":"grundsteuer-b-aenderung-in-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cdu-buir.de\/?p=2203","title":{"rendered":"Grundsteuer B \u00c4nderung in 2025"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe Buirerinnen und Buirer,<\/p>\n\n\n\n<p>das Thema Grundsteuern ist aktuell zu Recht in aller Munde. Hier wird an vielen Stellen diskutiert, welche Auswirkungen es haben wird, was geplant ist und wie Wohnen bzw. die Grundsteuer in Kerpen in Zukunft in einem realistischen Rahmen bleiben. Gerne m\u00f6chte ich versuchen zu erkl\u00e4ren wie es zu diesen Zahlen kommt und was aktuell versucht wird unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Erh\u00f6hungen zu verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Generell wurde das Problem durch eine Gesetzes\u00e4nderung auf Bundesebene verursacht. Die Kommunen sind nur die ausf\u00fchrenden Beh\u00f6rden, da diese die Grundsteuer vereinnahmen. Im Zuge dieser Umstellung wurde der Begriff \u201eAufkommensneutral\u201c leider sehr verwirrend verwendet. Das Aufkommen der Grundsteuer ist auf die Kommune bezogen neutral, leider nicht f\u00fcr den einzelnen Zahler. Was, verst\u00e4ndlicher Weise, viele so verstanden haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Finanzverwaltung NRW hat f\u00fcr alle Kommunen einen aufkommensneutralen Hebesatz ermittelt. Dieser wurde f\u00fcr 2025 in Kerpen auch beschlossen. Mit den aktuell g\u00fcltigen 832 Punkten werden bisher schlicht alle gesetzlichen Neuerungen umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahl der Landesregierung NRW f\u00fcr das Bundesmodell bringt weitere Schwierigkeiten mit sich, die in Kerpen und allen anderen Kommunen nun gel\u00f6st werden m\u00fcssen, ohne dass diese einen Einfluss auf die Entscheidung hatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiteres Problem ist die Verf\u00fcgbarkeit von Daten. In diesem Jahr war es leider technisch nicht m\u00f6glich die Grundsteuer B gesplittet zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilen zu berechnen. Diese Unterscheidung innerhalb der Daten wird seitens des Finanzamtes und der KDVZ noch nicht zur Verf\u00fcgung gestellt. Ist allerdings aktuell in der Umsetzung, dass zumindest f\u00fcr die Jahre ab 2026 die M\u00f6glichkeit der Nutzung besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Berechnung der Grundsteuer als solches muss ebenfalls immer nach dem gleichen Modell erfolgen und ist eine Vorgabe der Bundesgesetzgebung. Die Formel lautet immer: Grundsteuer = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grundsteuerwert wurde in den letzten Jahren durch das Finanzamt ermittelt. Hier sind die neuen Bodenrichtwerte eingeflossen, das Alter der Geb\u00e4ude, der Renovierungszustand, die theoretische Nettokaltmiete in der Region und die Grundst\u00fccksfl\u00e4che sowie die Wohnfl\u00e4che.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Grundsteuermesszahl ist an das neue Berechnungsmodell anpasst worden und ca. auf 1\/10 reduziert worden. Dieser Wert wird ebenfalls f\u00fcr NRW generell festgelegt und kann nicht beeinflusst werden. Er liegt jetzt f\u00fcr Ein- und Zweifamilienh\u00e4user bei 0,031 vorher bei 0,35.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Hebesatz wird als einziger Wert durch die Kommune festgelegt. Mit diesem Wert hat die Kommune Einfluss auf die H\u00f6he der zu berechnende Grundsteuer.<br>F\u00fcr das Jahr 2025 wurde der Wert zwar erh\u00f6ht aber nach Vorgabe der Finanzverwaltung NRW, um die gleiche H\u00f6he der Grundsteuer wie in den Vorjahren zu realisieren.<\/p>\n\n\n\n<p>2025: Hebesatz 832 Punkte, Aufkommen Grundsteuer B 19.800.000,- \u20ac<br>2024: Hebesatz 739 Punkte, Aufkommen Grundsteuer B 20.949.000,- \u20ac<br>2023: Hebesatz 739 Punkte, Aufkommen Grundsteuer B 19.797.734,- \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p>Auch sind die angesetzten Werte und die in den Kommunen vorhandenen Hebes\u00e4tze nicht mehr miteinander vergleichbar. Daher in der neuen Berechnung die Bodenrichtwerte und die theoretische Nettokaltmiete gro\u00dfe Einflussfaktoren sind und sich in NRW zwischen den Regionen stark unterscheiden, werden jetzt auch gro\u00dfe Unterschiede in den Hebes\u00e4tzen notwendig. Man denke nur an die Mietunterschiede und Unterschiede in den Bodenrichtwerten zwischen K\u00f6ln und Kerpen. Verursachen diese beiden Faktoren wesentlich h\u00f6here Grundsteuerwerte, m\u00fcssen logischer Weise die Hebes\u00e4tze wesentlich geringer angesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Hebes\u00e4tze in den Haushaltsplanungen, die \u00fcber das Jahr 2026 hinausgehen, dienen immer der Konsolidierung des Haushaltes. Dies ist anders nicht m\u00f6glich. Sie stellen zwar einen Ausblick dar, sind aber keine beschlossene und verl\u00e4ssliche Gr\u00f6\u00dfe.<br>Dazu sollte man den Verlauf der Prognose und letztendlich den Beschlossenen Hebesatz betrachten.<br>Ansatz in 2021 f\u00fcr 2024: 1320&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ansatz in 2021 f\u00fcr 2025: 1105<br>Ansatz in 2022 f\u00fcr 2024: 850&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ansatz in 2022 f\u00fcr 2025: 1048<br>Realisiert in 2024: 739&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Realisiert in 2025: 832<br>Man sieht also deutlich, dass die Grundsteuerprognosen und Ans\u00e4tze viel mit Haushaltsaufstellung und der aktuellen Umsetzung der neuen Gesetze zusammenh\u00e4ngt.<br>Um hier eine genaue Beurteilung vornehmen zu k\u00f6nnen, sollten wir die neuen Bescheide abwarten. Tendenziell ist es so, dass alte Geb\u00e4ude etwas mehr zahlen m\u00fcssen und sich der Betrag bei neuen Geb\u00e4uden verringern wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Nichts desto trotz mahnen diese Zahlen, dass Kerpen dringend an einer weiteren Haushaltskonsolidierung arbeiten muss, um auch zuk\u00fcnftig akzeptable Grundsteuerwerte realisieren zu k\u00f6nnen. Um dies umzusetzen laufen aktuell die Haushaltsplanberatungen. Hier werden bereits M\u00f6glichkeiten aus allen Bereichen untersucht, wie man Ausgaben verringern kann aber auch Einnahmen erh\u00f6hen kann. Es beinhaltet das Verschieben von Investitionen, die Betrachtung des Personals oder das Erh\u00f6hen bzw. Generieren von weiteren Einnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Man muss sich aber bewusst sein, dass der politische Handlungsspielraum begrenzt ist. Der Anteil an freiwilligen Leistungen betr\u00e4gt in 2025: 5.978.080 Euro (Gesamtes Haushaltsvolumen 247 Mio. Euro) entspricht 251 Punkten Grundsteuer B und einem Haushaltsanteil von 2,42 %. Diese Summe beinhaltet zum Beispiel die Jugendf\u00f6rderung, den Betrieb von unseren Veranstaltungshallen, das Freibad T\u00fcrnich oder alle Sportpl\u00e4tze. Aus diesem Grund muss ein besonderes Augenmerk auf diese Haushaltspositionen gelegt werden und mit gro\u00dfem Bedacht vorgegangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die Splittung der Hebes\u00e4tze bin ich der Meinung, dass in 2026 mit einer Differenzierung gearbeitet werden sollte. Aktuelle ist die Last recht einseitig auf Wohngeb\u00e4ude verteilt. Nach aktuellen Berechnungen w\u00fcrde diese Splittung eine Entlastung f\u00fcr Wohngeb\u00e4ude von ca. 1\/6 bedeuten. Also bei den aktuell g\u00fcltigen 832 Punkten, k\u00f6nnte eine Entlastung von ca. 135 Punkten entstehen. Besonderes Augenmerk muss hier daraufgelegt werden, dass Wohnen in Kerpen in einem realistischen bezahlbaren Bereich bleibt.<br>Die Festlegung und Art der Berechnung f\u00fcr die Grundsteuer B wird bis zum Ende dieses Jahres aber fr\u00fchesten ab Ende Juli besprochen werden. Bis dahin sind auch Erfahrungen aus anderen Kommunen vorhanden und erste Urteile zur Umsetzung der Grundsteuerreform als solches.<\/p>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle m\u00f6chte ich auch nicht unerw\u00e4hnt lassen, dass sich Ausgaben der Kolpingstadt Kerpen nennenswert erh\u00f6ht haben, ohne darauf Einfluss zu haben. Auch wenn es das Gesamtergebnis nicht verbessert. Diese sind in den Bereichen Personal durch hohe Abschl\u00fcsse in den Tarifrunden verursacht. Auch wurden weitere Pflichtaufgaben an die Kommunen seitens Land und Bund, ohne Finanzausgleich, delegiert oder erweitert. Darunter fallen z.B. Leistungen im Kita Bereich, Wohngeld oder Fl\u00fcchtlingsunterbringung. Diese m\u00fcssen seitens der Verwaltung umgesetzt werden, die Frage nach den Kosten oder der M\u00f6glichkeit dies zu finanzieren wird leider nicht gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich hoffe, dass ich mit diesen Informationen behilflich sein konnte und vielleicht ein wenig mehr Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die komplizierte Situation erzeugen konnte.<br>Leider ist es weder f\u00fcr die Kommune noch f\u00fcr die Eigent\u00fcmer eine gute Situation aktuell.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gr\u00fc\u00dft sie herzlich ihr Ortsvorsteher<br>Markus Frambach<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Buirerinnen und Buirer, das Thema Grundsteuern ist aktuell zu Recht in aller Munde. Hier wird an vielen Stellen diskutiert, welche Auswirkungen es haben wird, was geplant ist und wie Wohnen bzw. die Grundsteuer in Kerpen in Zukunft in einem realistischen Rahmen bleiben. 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